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Ökostromumlage sinkt um 1,3 Prozent

Experten hatten insgeheim bereits damit gerechnet: Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), besser bekannt als Ökostromumlage, sinkt im kommenden Jahre von derzeit 6,88 um 1,3 Prozent auf 6,792 Cent je Kilowattstunde. Vor einem Jahr hätte niemand einen solchen Schritt prognostiziert. Und trotzdem: Für Verbraucher ändert sich kaum etwas.

Der neue Wert: 6,792 Cent je Kilowattstunde

Eingeführt wurde die EEG-Umlage im Jahr 1998. Dass die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50 Hertz und Transnet BW die Umlage senken, passiert jetzt erst zum zweiten Mal. Ansonsten ist sie stetig gestiegen und teilweise mitverantwortlich für die hohen Strompreise. Denn die Umlage macht knapp ein Fünftel dessen aus, was Stromkunden bezahlen. Hinzu kommen der Einkaufspreis für Strom, die Steuern, die Abgaben und die Gebühren für die Nutzung der Netze.

Ein Grund für die Entscheidung der Übertragungsnetzbetreiber, die Ökostromumlage nach unten zu korrigieren: Sie mussten das Finanzpolster, das für Schwankungen in den Stromnetzen angelegt wurde, nicht komplett ausschöpfen. Hinzu kommt der Umstand, dass Strom an der Börse teurer geworden ist.

Der Strompreis wird sich kaum ändern

Dass die Umlage sinkt, wenn der Börsenstrompreis steigt, liegt schlichtweg am EEG-Konstrukt. Die Umlage gleicht den Marktpreis und die garantierten Förderbeträge aus. Je höher die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Börsenpreis, desto höher fällt die EEG-Umlage aus. Werden einem Solaranlagenbetreiber zum Beispiel 6,00 Cent je Kilowattstunde garantiert und an der Börse drei Cent je Kilowattstunde erzielt, müssen die drei Cent Differenz aus dem EEG-Konto beglichen werden.

Deshalb sieht die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes inzwischen auch Ausschreibungen vor. Dadurch sollen Verbraucher entlastet werden. Den Zuschlag erhalten die Betreiber, die am wenigsten für ihren Ökostrom verlangen. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass seitens der Betreiber künftig sogar dafür gezahlt werden könnte, um eine neue Windkraftanlage bauen zu dürfen.

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