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Windkraft senkt die Stromkosten

Konkurrenz belebt das Geschäft und freut die Kunden. Das gilt jetzt auch für grünen Strom, der von Windkraftanlagen produziert wird. Statt den Betreibern 20 Jahre lang einen gesetzlich garantieren Abnahmepreis zu bezahlen, gibt es Ausschreibungen. Wer am wenigsten für seinen Ökostrom verlangt, erhält den Zuschlag. Die erste Vergaberunde beweist: Es funktioniert.

20 Prozent günstiger

Drei Ausschreibungen sind in diesem Jahr vorgesehen. Bei Nummer eins ging es um Projekte mit insgesamt 800 Megawatt Leistung. Das alte System sah für die Betreiber eine Vergütung zwischen sieben und acht Cent je Kilowattstunde vor. Bei den neuen Anlagen sind es im Schnitt nur noch 5,71 Cent, die je Kilowattstunde garantiert werden – unter dem Strich minus 20 Prozent.

Das macht sich später auch auf der Stromrechnung bemerkbar. Denn die Subventionen für Erneuerbare Energie werden über eine Umlage auf den Strompreis aufgeschlagen. Da der Strom aus Windkraft auf Dauer günstiger wird, sollte die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) also sinken. „Das ist ein guter Tag für alle Stromverbraucher“, sagt der CDU-Energie-Experte Thomas Bareiß.

Grüne fordern Ende der Deckelung

Auch bei den Grünen freut man sich, dass die Windkraft längst mit den konventionellen Kraftwerken konkurrieren kann. Julia Verlinden fordert daher: „Der Deckel für den Ausbau der Windenergie muss weg.“ Zur Information: Vorgesehen ist in 2017 ein Windkraft-Plus von 2.500 Megawatt. Je nach Standort können die Anlagen laut Berechnungen der Denkfabrik „Agora Energiewende“ Windstrom sogar für 3,0 bis 4,5 produzieren.

Bürgergesellschaften machen das Rennen

Die Bedenken, dass durch die Ausschreibungen ausschließlich Großkonzerne zum Zuge kommen, wurden weitgehend ausgeräumt. 70 Projekte erhielten in der ersten Ausschreibungsrunde den Zuschlag. Davon sind 90 Prozent Bürgergesellschaften. Sie profitieren bei der Vergabe von einigen Vorteilen, wenn die Betreiber in der Region leben und die Kommune sich beteiligen kann. Dann gilt unter anderem eine verlängerte Umsetzungsfrist und darf man sich auch ohne vorliegende Genehmigung bewerben. Den Zuschlag erhalten Bürgergesellschaften zum letzten noch genehmigten Preis, auch wenn sie vorher höher gepokert hatten.

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