Förderung erneuerbarer Energien
Laut diverser Studien haben sich die Kosten für die in deutschen Haushalten benötigte Energie in den letzten zehn Jahren beinahe verdoppelt. Höchste Zeit also, auf Alternativen zur Energiegewinnung umzusteigen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat nicht nur aus Gründen begrenzter Verfügbarkeit von bereits vorhandenen, fossilen Ressourcen, sondern auch im Sinne von Klima- und Umweltschutz das so genannte Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien ins Leben gerufen.
Standen im Jahre 2008 mit 350 Millionen Euro bereits bedeutend mehr Fördergelder zur Verfügung als in den vorangegangenen Jahren, steigert sich die Summe im Jahr 2009 voraussichtlich auf über 500 Millionen.
Was verstehen wir unter dem Begriff erneuerbare Energien?
Zu den erneuerbaren Energien zählen die Solarenergie, die Wasserkraft, die Windenergie, die Bioenergie und die Geothermie. Im Hinblick auf die Arten ist der Begriff erneuerbare Energie eigentlich falsch, denn die aus unserer Umwelt gewonnene Energie wird nicht erneuert oder regeneriert. Sie wird beispielsweise in Elektrizität umgewandelt und steht uns dank unbegrenzter Ressourcen ständig zur Verfügung.
Als Beispiel sei die Sonne genannt, deren verbleibende Brenndauer für die nächsten fünf Milliarden Jahre angegeben wird. Langfristig gesehen werden also erneuerbare Energien die Energiegewinnung aus fossilen Ressourcen ablösen, da diese nicht ewig verfügbar sind und deren Erneuerung bei weitem das Lebensalter der nächsten Generationen überschreiten wird.
Die Förderung
Welche technischen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gefördert werden, bestimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Hierzu gehören:
1. Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
2. Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
3. Automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
4. Handbeschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
5. Effiziente Wärmepumpen, besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien
5.1. Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
5.2. Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung ,
5.3. besonders effiziente Wärmepumpen
Die Fördergelder
Die Höhe der Fördergelder unterscheidet sich nach Art der Energie, nach Art der technischen Anlage, nach Erstinstallation oder Erweiterung. Außerdem stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) interessante Bonusgelder zur Verfügung.
Solaranlagen
Zur Warmwasserbereitung
Werden die Solarkollektoranlagen ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt, stehen bei der Erstinstallation 60 Euro je angefangenem Quadratmeter der Bruttokollektorfläche als Basisförderung zur Verfügung. Der Mindestförderbetrag beträgt allerdings pro Anlage 410 Euro.
Wird gleichzeitig der bis dato betriebene Heizkessel (ohne Brennwerttechnik) gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, wird dies mit einem Bonus in Höhe von 375 Euro belohnt.
Kombination Warmwasserbereitung und Unterstützung der Heizungsanlage
Werden die Solarkollektoranlagen gleichzeitig für die Warmwasserbereitung, die Unterstützung der Heizungsanlage, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung genutzt, beträgt die Höhe der Fördergelder 105 Euro pro Quadratmeter der installierten Bruttokollektorfläche.
Wird gleichzeitig der bis dato betriebene Heizkessel (ohne Brennwerttechnik) gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, wird dies mit einem Bonus in Höhe von 750 Euro belohnt.
Automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse
Laut der BAFA beträgt:
“Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.”
Ein Pelletofen wird mit 1.000 Euro gefördert, ein Pelletkessel mit 2.000 Euro und ein Pelletkessel mit einem neu errichteten Pufferspeicher erhält Fördergeld in Höhe von 2.500 Euro.
Automatisch beschickte Biomasseanlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln werden mit 1.000 Euro pro Anlage gefördert (ein Pufferspeicher mit dem Mindestspeichervolumen von 30 l/kW muss installiert sein).
Effiziente Wärmepumpen
In neu erbauten Gebäuden beträgt die Förderung effizienter Wärmepumpen 10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, oder höchstens 2.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei bestehenden Gebäuden beträgt die Förderung 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, maximal jedoch 3.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei gleichzeitiger Errichtung einer Solarkollektoranlage wird ein Bonus in Höhe von 750 Euro ausbezahlt (die Anträge hierfür müssen separat gestellt werden).
Die Höhe der Fördergelder entspricht dem Stand aus dem Jahr 2008, da die neue Förderrichtlinie für 2009 noch nicht vorliegt. Sie gelten also bis zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
