Förderung der tiefen Erdwärme – Geothermie
Die Nutzung der tiefen Erdwärme (Geothermie) kann zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftsfesten Energieversorgung leisten. Das ist das Fazit eines Berichts zur Geothermie, den das Kabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beschlossen hat. Gabriel: “Die Bundesregierung hat geeignete Rahmenbedingungen geschaffen, um Erdwärme verstärkt nutzen zu können. Unsere gesetzlichen Regelungen und Fördermaßnahmen werden zu einer deutlichen Marktbelebung führen.”
Bis zum Jahr 2020 sollen etwa 280 Megawatt Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein, das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 Megawatt pro Kraftwerk entspricht dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke haben das Potenzial, rund 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Im Bereich der Wärmeerzeugung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 wird mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 Megawatt bis 2030 gerechnet.
Die Nutzung der tiefen Erdwärme steckt noch in den Anfängen: Derzeit sind in Deutschland drei Heizkraftwerke zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Betrieb sowie weitere 10 Heizwerke, die Wärmenetze versorgen. Die Bundesregierung hat durch eine Reihe von Maßnahmen die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert: Im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt. Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bildet für die Wärmeerzeugung eine geeignete Grundlage. Im Marktanreizprogramm wurde die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert. Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorgt für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken.
Nach Branchenangaben sind durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im vergangenen Jahr mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Millionen Euro neu initiiert worden. Damit sind insgesamt etwa 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen erteilt. Mit den deutschen Erfahrungen und weltweit großen Potenzialen für Geothermieprojekte in einem Temperaturbereich bis etwa 170 Grad Celsius entstehen mittel- bis langfristig für deutsche Unternehmen gute Exportchancen.
In dem Geothermiebericht werden Empfehlungen ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der tiefen geothermischen Nutzung weiter zu verbessern. Dazu gehören u. a. eine umfassende Überprüfung der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise. Zudem soll die Forschung mit dem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen Geothermieprojekte ausgebaut werden. Bei diesen Projekten wird nicht Thermalwasser für die Energieproduktion genutzt, sondern direkt die Wärme aus dem heißen Untergrundgestein. Handlungsbedarf gibt es auch beim Zugang zu geologischen Daten. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern sind Bohrdaten bestehender Bohrungen in Deutschland nicht offen zu legen. Hier müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden.
Der Bericht wird dem Bundestag zur weiteren Beratung übersandt:
Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur Förderung, Entwicklung und Markteinführung von geothermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung
Der Bericht der Bundesregierung [pdf 218 KByte barrierefrei] beschreibt den Stand der Geothermienutzung in Deutschland. Er analysiert die Aktivitäten der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und gibt Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Es werden die Änderungen der Förderinstrumente, die wesentlichen Ergebnisse der Forschungsförderung, die Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen und der Rechtsrahmen beschrieben, analysiert und bewertet. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Geothermienutzung (z.B. im Erneuerbare-Energien-Gesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Marktanreizprogramm und in der Forschungsförderung) werden nach Auffassung der Bundesregierung zu einer deutlichen Marktbelebung führen. Seit 2004 ist ein gestiegenes Interesse an der Realisierung von Geothermieprojekten zu verzeichnen. Dies verdeutlichen die rund 180 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Aufsuchung von geothermischen Ressourcen, die zum derzeitigen Stand erteilt sind. Nach Branchenangaben sind durch die aktuellen Gesetzesänderungen und die neuen Förderbedingungen im Marktanreizprogramm rund 20 Projektplanungen im Jahr 2008 mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 200 Mio. Euro neu initiiert worden. Der Bericht wurde am 13. Mai 2009 im Kabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag übersandt.
Wichtige Empfehlungen für den weiteren Ausbau der geothermischen Nutzung umfassen:
- die Evaluation der Wirksamkeit und des Zusammenspiels der Förderinstrumente, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise
- die Stärkung der Forschungsaktivitäten mit einem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen Geothermieprojekte und
- die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zwar beim Zugang zu geologischen Daten.
Weitere Hintergrundinformation:
Das Bundesumweltministerium hat als Grundlage für den Bericht ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten beschreibt den aktuell geltenden Rechtsrahmen, identifiziert Hemmnisse und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Quelle: PM © BMU – Bild: © jcsilveira, stock.xchng (SXC)
Stichworte zum Thema: Erneuerbare Energien Gesetz, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Geothermie, Marktanreizprogramm, Stromerzeugung, tiefe Erdwärme, Wärmenutzung
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