EU Ökodesign Verordnung
Die Europäische Kommission hat heute eine Ökodesign-Verordnung verabschiedet, durch die der Energieverbrauch sämtlicher Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsmodus (Standby) deutlich verringert werden soll. In der Verordnung werden Energieeffizienz-Anforderungen festgelegt, die bis 2020 zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs im Standby-Betrieb um nahezu 75 % führen werden.
“Die Annahme dieser ersten Maßnahme im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie[1] beschließt das Jahr der Energieeffizienz für die Kommission in der bestmöglichen Weise und ist ein Beleg unseres Engagements für Energieeffizienzziele, die angesichts der gegenwärtigen Finanzkrise berechtigter denn je sind. Diese Maßnahme bedeutet für die europäischen Bürger Einsparungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro und die Vermeidung von Millionen Tonnen an CO2–Emissionen”, erklärte der für Energie zuständige Kommissar Andris Piebalgs.
Am 7. Juli billigten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, die den Ökodesign-Regelungsausschuss bilden, den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Senkung des Energieverbrauchs von Haushalts- und Bürogeräten im Standby-Betrieb. Der Vorschlag wurde daraufhin dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme übermittelt, und heute hat die Kommission mit der offiziellen Verabschiedung den letzten Schritt des sogenannten Ausschussverfahrens vollzogen.
Fast alle Haushalts- und Bürogeräte – Fernseher, Computer usw. – verfügen über einen Bereitschaftsmodus, der ein bequemes Ein- und Ausschalten, z. B. per Fernbedienung, ermöglicht. Der Stromverbrauch von Geräten im Bereitschaftsbetrieb summiert sich in der EU auf jährlich ca. 50 TWh und wird durch die Verordnung bis 2020 um ca. 73 % gesenkt werden. Die so erzielten Einsparungen sind in der Größenordnung dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks vergleichbar und bedeuten, dass der Ausstoß von 14 Mio. t CO2 vermieden wird. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union im ersten Quartal 2009 in Kraft. Ab 2010 muss der Stromverbrauch neuer Geräte im Bereitschaftsmodus unter 1 bzw. 2 Watt liegen. Diese Werte werden 2013 auf 0,5 bzw. 1 Watt abgesenkt, was nahezu dem mit der besten verfügbaren Technik erreichbaren Niveau entspricht.
Die Kommission beabsichtigt die baldige Annahme von vier[2] weiteren Ökodesign-Verordnungen, die vor Kurzem von den Mitgliedstaaten gebilligt wurden und nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorliegen, darunter die Verordnung zur schrittweisen Abschaffung von Glühbirnen. Diese erste Reihe von Ökodesign-Maßnahmen wird bis 2020 zu Stromeinsparungen von ca. 125 TWh führen, was ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch Schwedens entspricht.
Mit der letzten Maßnahme des Ökodesign-Regelungsausschusses vom 8. Dezember wurden neue Effizienznormen für die Lampen festgelegt, die die Glühbirnen normalerweise bis 2012 ersetzen werden. Siehe auch IP/08/1909. Quelle: PM © Europäische Kommission
Weitere Informationen zum Ökodesign sind hier verfügbar.
[1] Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
[2] Leuchtmittel für den Dienstleistungssektor, einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile und nicht gerichtete Haushaltslampen.
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Gerhard Birkmann